Foto: Die Deutsche Bahn AG, Bartlomiej Banaszak
Oberbayern hin und zurück: Mit der Bahn bereits ab 59 €*
In Verbindung mit einem Arrangement (= mind. eine Übernachtung) können Sie Ihre Bahnanreise gleich mit bestellen.
Reisen Sie mit einem RIT-Ticket per Bahn nach Oberbayern: das schont nicht nur die Umwelt sondern auch Ihren Geldbeutel: Bereits ab 59 € (mit BahnCard bereits ab 42 €) gelangen Sie nach Oberbayern und wieder zurück.
Sie sparen bis zu 50%!
Einzige Voraussetzung: Die RIT Fahrkarte ist ausschließlich in Verbindung mit einem Arrangements (mind. eine Übernachtung) gültig.
* 2. Klasse, < 400 km
Ihre Vorteile:
- Gültig für alle fahrplanmäßigen Regelzüge der DB inkl. ICE, IC/EC*
- kurzfristig buchbar, sofort und jederzeit verfügbar
- keine Zug- und Streckenbindung, absolute Flexibilität
- Preis für Hin- und Rückfahrt bis zu 50 % günstiger als der Normaltarif
- BahnCard Besitzer erhalten zusätzliche Rabatte. Die einzelnen Abstufungen der BahnCard (25, 50) spielen dabei keine Rolle.
- Umbuchungen/Stornierungen und Verlängerung von Aufenthalten möglich
* Die RIT-Fahrkarten gelten nicht in Privatbahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen), im InterConnex, in DB Autozügen und Sonderzügen, auf Nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken sowie innerhalb eines Verkehrsverbundes - wenn Abgangsbahnhof und Zielbahnhof im gleichen Verbund liegen.
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2. Klasse |
1. Klasse |
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Alleinreisendes Kind |
Alleinreisendes Kind mit BahnCard |
Alleinreisendes Kind |
Alleinreisendes Kind mit BahnCard |
Stufe 1
bis 400 km (z.B. Mannheim-München-Mannheim)
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31,00 |
23,00 |
48,00 |
39,00 |
Stufe 2
ab 401 km (z. B. HH-Garmisch-Partenkirchen-HH)
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53,00 |
45,00 |
82,50 |
74,50 |
Alleinreisende Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahren erhalten einen Rabatt von bis zu 50 % auf den jeweiligen Stufenpreis.
Preisbeispiele für Hin- und Rückfahrt (gültig ab 1. November 2008):
RIT-Tickets lohnen sich auch für Familien! Kinder bis 14 Jahre reisen in Begleitung von Eltern/Großeltern kostenfrei!
Alleinreisende Kinder von 6 bis einschl. 14 Jahren erhalten einen Rabatt von bis zu 50 % auf den jeweiligen Stufenpreis. Preise für alleinfahrende Kinder erhalten Sie hier
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2. Klasse |
1. Klasse |
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Preis pro Erwachsener |
Preis pro Erwachsener mit BahnCard |
Preis pro Erwachsener |
Preis pro Erwachsener mit BahnCard |
Stufe 1
bis 400 km (z.B. Mannheim-München-Mannheim)
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59,00 |
42,00 |
92,00 |
75,00 |
Stufe 2
ab 401 km (z. B. Hamburg-Garmisch-Partenkirchen-Hamburg)
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99,90 |
85,00 |
162,00 |
145,00 |
Die Preiskategorie für Ihre Hin-und Rückfahrt können Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen. Es gilt die Entfernung von Ihrem Heimatbahnhof der DB bis zu Ihrem Zielbahnhof der DB. Bei der Ermittlung der genauen Entfernungsangabe helfen wir Ihnen gerne unter bahntickets@oberbayern.de oder unter der Rufnummer 08 71/96 37 267 weiter.
Noch Fragen:
Sie wollen mit der Bahn nach Oberbayern und dabei bis zu 50 % sparen? Wir beraten Sie gerne.
Rufen Sie uns an (089-829218-0) oder schreiben Sie uns eine Email (bahntickets@oberbayern.de).
Lassen Sie einfach Ihr Gepäck zu Hause abholen und an Ihre Wunschadresse liefern - kostengünstig mit dem DB Kuriergepäck.
Das DB Service Team wird Sie gerne wegen der Vereinbarung des Abholtages telefonisch kontaktieren.
Die günstigen Kuriergepäck-Preise bei Vorab-Buchung
Normalgepäck
1. bis 4. Gepäckstück je 16,80 Euro
5. Gepäckstück kostenfrei*
6. bis 9. Gepäckstück je 16,80 Euro
10. Gepäckstück kostenfrei*
Normalgepäck bei Paketshopabgabe: 13,80 Euro
Bis 30 kg und und einer Größe von 120x60x60 cm; Koffer Taschen, Rucksäcke, Seesäcke (bei internationalem Versand ggf. abweichend; siehe Info-Seite).
*gilt auch bei Beteiligung von Sondergepäck
Sondergepäck
jedes Gepäckstück 25,80 Euro
Bis 30 kg und 300 cm Länge; Fahrräder, Ski, Sportgeräte (z.B. Surfbretter), Kinderwagen, Krankenfahrstühle (auch schwerer).
Die Aufpreise je Stück für unsere Zusatzservices:
- Inselservice: 7,- Euro**
- Flughafenservice: 7,- Euro**
- Feierabendservice: 6,30 Euro (Abholung/Zustellung von Montag bis Freitag zwischen 17 und 21 Uhr )
- Fahrradverpackung: 5,90 Euro
- Skiverpackung 2,90 Euro
- Auslandservice: 7,- Euro (gilt nicht für Südtirol; Hauszustell-Entgelt wird vor Ort erhoben)
** entfällt für das 5. bzw. 10. kostenfreie Normalgepäckstück
Gewicht und Volumen
Normalgepäck max. 30 kg; max. 150 cm Länge
Sondergepäck max. 30 kg; max. 300 cm Länge
Ausnahme: Krankenfahrstühle dürfen schwerer sein.
Weitere Infos erhalten sie hier:
Die Bahnfahrt ist nur in Verbindung mit einem gebuchten Pauschalarrangement (mind. eine Übernachtungsleistung) buchbar. Die Buchungsbestätigung / Voucher / des Beherbergungsbetriebes muss im Zug auf Verlangen des Bahnpersonals bei der Fahrkartenkontrolle vorgelegt werden. Falls kein Beleg für eine Übernachtungsleistung vorliegt, ist das RIT-Ticket ungültig. Die entsprechenden Konsequenzen trägt der Ticketinhaber selbst. Eine Haftung durch den Tourismusverband München-Oberbayern e.V. ist ausgeschlossen.
Reservierungen sind im Ticketpreis nicht enthalten. Das Reservierungsentgelt für einen Sitzplatz beträgt zur Zeit EUR 4,- (1. Klasse EUR 5,-) je Fahrtrichtung und max. 2 Züge (eine Anschlussreservierung).
Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist ein Aufpreis pro Person und Richtung zu zahlen. Das Reservierungsentgelt für den ICE-Sprinter ist in diesem Aufpreis bereits enthalten.
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Die Bestellung der RIT Fahrkarten nimmt der Tourismusverband München-Oberbayern lediglich entgegen. Reiseveranstalter der Pauschale inkl. der RIT Fahrkarte ist die DB Regio Netz Verkehrs GmbH. DB Regio Netz Verkehrs GmbH ist damit Vertragspartner des Bestellers.
Vermittlungsbedingungen des Tourismusverbands München Oberbayern e. V.
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um Ihre Aufmerksamkeit der nachstehenden Vermittlungsbedingungen. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Tourismusverband München-Oberbayern e.V. (nachfolgend TVMO gennant). Diese Vermittlungsbedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Leistungen (z.B. RIT Bahnfahrkarten).
1. Gegenstand der Vermittlung von RIT Bahnfahrkarten
Die TVMO vermittelt RIT (Rail Inclusive Tours) Bahnfahrkarten. Die TVMO erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Die TVMO und dem Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.
2. Buchung und Vertragschluss
2.1.
Mit Ihrer Buchung bei der TVMO bieten Sie dem Leistungsträger den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2.
Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden.
2.3.
Der in Ziffer 2.1 genannte Vertrag kommt mit der Annahme durch die TVMO in Regensburg zustande. Sie werden unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Über die Annahme bedarf es keiner bestimmten Form. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch eine Buchungsbestätigung, die sich der Kunde nach Abschluss der Buchung ausdrucken kann.
2.4.
Die der TVMO zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.
3. Versand und Abwicklung
3.1.
Die RIT Fahrscheine werden in der Regel per Post gegen Rechnung zugesandt.
3.2.
Bei kurzfristigen Buchungen wird dem Kunden ein Reservierungscode übermittelt, so das der Kunde am DB Fahrscheinautomaten die RIT Tickets ausdrucken kann.
4. Zahlung und Abwicklung
Die Zahlung der RIT Fahrscheine erfolgt sofort nach Eingang der Rechnung.
5. Rücktritt / Stornierung
5.1.
Der Kunde kann jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen die RIT Tickets stornieren. Der Rücktritt soll unter Angabe der Kundendaten erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der TVMO. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2.
Der Kunde muss bereits erhaltene und unbenutzte Fahrkarten bis spätestens 60 Tage nach dem 1. Geltungstag der Fahrkarte bei der TVMO im Original zurückgeben, so dass diese Fahrkarten entsprechend kostenfrei storniert werden können. Das Risiko bei Verlust zurückgeschickter Fahrkarten liegt beim Kunden.
5.3.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden stehen der TVMO Ersatz für Aufwendungen zu, die durch Forderungen des Leistungsträger der TVMO entstehen. Dies sind dies 10 % vom Reisepreis.
5.4.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Gewährleistung / Haftung
6.1.
Die TVMO ist nicht Reiseveranstalter sondern lediglich Vermittler und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die TVMO haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.
6.2.
Die Haftung der TVMO beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den Veranstalter zu richten.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der TVMO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.2.
Der Kunde kann die TVMO nur an deren Sitz verklagen.
8.3.
Für Klagen der TVMO gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Kunden die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, wird als Gerichtsstand der Sitz der TVMO vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn der Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Tourismusverband München-Oberbayern e.V.
Postfach 60 03 20, 81203 München
Radolfzeller Str. 15, 81243 München
Tel. 089 - 829218 - 25
Fax 089 - 829218 - 28
Email: touristinfo@oberbayern.de
www.oberbayern.de
www.bayern-reisen-service.de